Das Niedersächsische Kultusministerium hat am Donnerstag, 01.04.2021 die Regelungen zu den Selbsttestungen herausgegeben. Die anderen Regelungen sind unverändert.
Die wichtigsten Regelungen in Kürze:
Die Schüler*innen sollen mindestens zwei Masken zur Schule mitbringen, damit nach einiger Zeit gewechselt werden kann. Klassenweise werden Maskenpausen unter strikter Einhaltung der Hygieneregeln auf dem Schulhof durchgeführt.