Wir bieten auch weiterhin eine Notbetreuung von Montag - Freitag im Zeitumfang von 8:00 - 13:00 Uhr in unserer Schule an. Die Regelungen des Kultusminitseriums sehen folgendes vor:
Bislang waren bereits Kinder in die Notbetreuung aufzunehmen, bei denen mindestens ein Elternteil in sog. kritischen Infrastrukturen tätig ist. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Darüber hinaus können nun auch Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufgenommen werden, sofern die Erziehungsberechtigte oder der Erziehungsberechtigte in betriebsnotwendiger Stellung tätig ist.
Als Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeld-versorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation klassifiziert werden.
Sollten Sie die Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, so kontaktieren Sie uns bitte und/oder füllen den Antrag auf Notbetreuung aus --> Antrag auf Notbetreuung